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Verwaltungsentscheidungen

Entscheidungen des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zu bestimmten Vorhaben sind aufgrund verschiedener Vorschriften, insbesondere nach dem Landes­verwaltungs­verfahrens­gesetz und dem Umwelt­verwaltungs­gesetz, öffentlich bekannt zu machen.

historische Aktenbündel LGRB

Bekanntmachung von Entscheidungen