Grundwasserschutz

Auftraggeber für die Fachberatung im Themengebiet Hydrogeologie sind die Landesbehörden. Die Beratung beinhaltet in der Regel die hydrogeologische Stellungnahme oder die Gutachten­erstellung für die anfordernde Landes­behörde.

Grafik zeigt Details von einem Wasserstrahl, der in ein Wasserbecken eintaucht Thomas Söllner - stock.adobe.com
Foto von blau schimmerndem Wasser in einem Vorratsbehälter in einem Gebäude mit Betonmauern LGRB (M. Schwientek)
Aufbereitetes Quellwasser im Vorratsbehälter des Wasserwerks Bronnbachquelle, Rottenburg

Schwerpunkte der Beratungstätigkeit sind:

  • Erstellung von Wasserschutzgebietsgutachten,
  • Beurteilung von Maßnahmen in Wasserschutzgebieten,
  • Beratung von Behörden bei Deponien, Altlasten und Schadensfällen,
  • Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Anträgen und der Auswirkungen von Grundwassernutzungen,
  • Stellungnahmen zu Rohstoffabbauvorhaben oder
  • Stellungnahmen im Rahmen der Mineral- und Tafelwasserverordnung 

Beteiligung als Träger öffentlicher Belange

Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentliche Belange (TöB) erfolgt die hydro­geo­logische Beratung auf Grundlage von im Amt vorhandenen Infor­mationen, beschränkt sich dabei jedoch im Regelfall auf allgemeine Grundsätze und gibt Auskunft inwieweit aktuelle Bearbeitungen der Landes­hydrogeologie betroffen sind. Die Be­arbei­tungs­­tiefe unterscheidet sich von einer hydro­geologischen Stellung­nahme oder einem Gutachten.