Anzeige von Unfällen und besonderen Betriebsereignissen

Aufgrund rechtlicher Vorgaben besteht für bestimmte Betriebe unter unserer Aufsicht die Pflicht, besondere Betriebsereignisse wie Unfälle mit Personen-, Sach- oder Umwelt­schäden, Umwelt­gefähr­dungen oder auch Brände zu melden.

Unfallmeldungen LGRB

Solche Meldungen können Sie uns über unsere Cloud zukommen lassen.

Bitte benutzen Sie die jeweilige passende Vorlage für Unfallmeldungen. Aktuelle Vorlagen für Unfallmeldungen finden Sie unter den LGRB-Downloads bei den Themen Bergbau und Seilbahnen.

Bitte erstellen Sie die Meldung unbedingt gemäß folgender Dateinamenskonvention:

JJJJMMTT-Unfallmeldung-Firmenname.pdf    
(Wobei folgende Platzhalter gelten:  "JJJJ" = Jahr, "MM" = Monat und "TT" = Tag)

Außerhalb der normalen Geschäftszeiten besteht zusätzlich die Verpflichtung zur unverzüglichen telefonischen Erstmeldung von Ereignissen. Bitte verwenden Sie außerhalb der Dienstzeiten ausschließlich die Rufnummer der Rufbereitschaft des Regierungspräsidiums Freiburg. Falls wider Erwarten trotz mehrmaliger Versuche niemand erreicht werden kann, wird dringend empfohlen, diese Anrufversuche zu dokumentieren. Sofern Ihnen die Rufnummer der Rufbereitschaft nicht bereits bekannt ist, können Sie diese bei der Landesbergdirektion anfragen.

Bitte beachten Sie, dass ggf. Meldepflichten gegenüber anderen Fachbehörden (z. B. Landratsamt) bestehen. Eine Information der örtlichen Polizei­dienststelle ist bei erheblichen Folgen und einem möglichen Fremdverschulden zur Sicherstellung erster Ermittlungen grundsätzlich sinnvoll. Wir weisen darauf hin, dass die Polizei gleichberechtigt neben der Landes­berg­direktion Ermittlungen führen kann.

Auf die Verwaltungsvorschrift über die Zuständigkeit bei der Erforschung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in Betrieben und Anlagen unter Bergaufsicht wird hingewiesen.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Landesbergdirektion wenden.