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Rohstoffabbau

Rohstoff­­abbau­­stätten werden von der Erkundung über die Gewinnung bis zur Rekultivierung von komplexen Bewertungs-, Planungs- und Genehmigungs­­­­verfahren begleitet. In diesen Verfahren steht das LGRB den Planungs- und Genehmigungs­­­­­behörden beratend zur Seite und vereint roh­stoff­­­­­geologische, hydro­­­­geologische und ingenieur­­­­­geologische Expertise unter einem Dach.

In einem Steinbruch verlädt ein Raupenbagger das gebrochene Gestein auf einen Muldenkipper. LGRB

In Baden-Württemberg werden zurzeit in knapp 500 Ge­win­nungs­­­­­­stellen mineralische Rohstoffe in einem Umfang von rund 95 – 100 Mio. Tonnen jährlich gewonnen. Die Gewinnung mineralischer Roh­stoffe erfordert eine vorüber­­gehende Flächen­­­­­­­­­­­­­inanspruch­­­nahme, während derer die Flächen nicht für andere Zwecke zur Verfügung stehen. Der Rohstoff­­abbau steht daher in Konkurrenz mit anderen Flächen­­­­­­­­­­nutzungs­­­­­­­­formen, wie z. B. für Wohn- und Gewerbe­­­­­­gebiete, Land­wirtschaft, Natur­schutz, Wasser­­schutz. Eine Interessen­­­­­abwägung muss nach Darlegung der kon­kur­rie­­renden Nutzungs­­­­­interessen durch die jeweiligen Planungs- und Genehmigungs­­­­­­­­­­­­­­behörden durchgeführt werden.

Das Luftbild zeigt einen tropfenförmigen Steinbruch, umgeben von Wald. LGRB
Quarzporphyr-Steinbruch Ottenhöfen

Abbauanträge

Das LGRB berät die Landes­behörden, indem z. B. landes­­einheitliche rohstoff­­geologische Bewertungen zur Verfügung gestellt werden. Bei Scoping-Verfahren werden u. a. Inhalt, Umfang, Methode und Detailtiefe von rohstoff­­­­geologischen und hydro­­­geologischen Untersuchungen besprochen, die für einen späteren Abbau­antrag nötig sind.

Nassabbau von Kies mit dem Schwimmbagger LGRB
Nassabbau von Kies mit dem Schwimmbagger

Grundwasserschutz 

Rohstoff­körper können zugleich Grund­wasser­leiter darstellen. Der Abbau mineralischer Rohstoffe kann Aus­wirkungen auf Oberflächen­gewässer und das Grund­wasser haben. Eine hydro­geologische Beratung zu Rohstoff­­abbau­­vorhaben durch das LGRB erfolgt im Rahmen wasser­rechtlicher Genehmigungs­verfahren und auch bei konkreten Frage­stellungen. Entsprechende Beratungen erfolgen im Auftrag der Landes­behörden.

Standsicherheit

Beim Rohstoff­abbau wird das ursprüngliche Gelände verändert. In der aktiven Gewinnungs­­phase geschieht dies durch Ab­grabungen, Bohrungen und Sprengungen, in der daran an­schließenden Renatu­­rierungs- und Rekulti­­­­vie­­rungs­­­­­phase teilweise auch durch Auf­füllungen. Es entstehen künstliche Böschungen (bei einem Nass­­abbau auch unter Wasser) und Hohlräume, die entsprechende Kriterien zur Stand­­­­­­sicherheit erfüllen müssen. Dies gilt nicht nur für den End­zustand nach Einstellung des Rohstoff­­­abbaus, sondern auch für temporäre Zustände während der aktiven Gewinnungs­­­­­phase. Der Schutz von Personal und Infra­struktur in aktiven Betrieben und damit die Gewähr­­leistung der Stand­sicherheit auch der Nach­bar­­­­­­­­grund­­­stücke liegt in der Verantwortung des Betreibers. Das LGRB berät die Genehmigungs­­­­­­­­behörden bei konkreten Bedenken oder Frage­­­­­­­­­­­­stel­lun­gen zur Stand­­­­­­­­sicher­­heit bei Neu­­­­­­­auf­schlüssen, Erweiterungen oder Betriebs­­­­­­­plänen.

Nassabbau

Als Nassabbau wird die Gewinnung von zumeist Kiesen und Sanden unterhalb des Grund­­­­­­wasser­­­­­­spiegels bezeichnet. Im Gegensatz dazu befindet sich beim Trocken­abbau die tiefste Abbausohle oberhalb des Grund­­­­­­­wasser­­­­­­­­­­­spiegels. Teilweise erfolgt auch ein kombinierter Trocken- und Nassabbau.