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Energieaufsicht

Zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit Erdgas und Strom durchzieht ein enges Netz von Gashochdruck- und Strom­leitungen unser Land. Jährlich kommen neue Leitungen hinzu. 

Verlegung einer Erdgasleitung LGRB

Energieaufsicht

Das LGRB ist zuständige Aufsichts­behörde im Sinne des Energie­­wirtschafts­gesetzes und der arbeitsschutz­­rechtlichen Vorschriften bei der Errichtung und dem Betrieb der Einrichtungen zur leitungs­gebundenen Energie­versorgung (Strom und Gas).