Die Arbeit des Regierungspräsidiums orientiert sich an den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen der Landesregierung und setzt damit die gesetzlichen Anforderungen um. So auch im Bereich der regenerativen Energieformen, zu denen auch die Tiefengeothermie gehört.
Im Folgenden werden Fragen rund um die Tiefengeothermie und zur Rolle des Regierungspräsidiums Freiburg als Genehmigungsbehörde beantwortet: