Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Tiefengeothermie

Die Tiefengeothermie bietet die Chance einer erneuerbaren Energie- und insbesondere Wärmeversorgung ohne Brennstoffimporte und Verbrennungsprozess, die zeitlich flexibel zur Verfügung steht. Sie kann einen relevanten Beitrag zur Wärmewende in Baden-Württemberg leisten. Insbesondere die Oberrheinregion bietet große Potenziale für diese Technologie.

Foto zeigt im Vordergrund Metallrohre, im Hintergrund ein Bohrgerät RGtimeline - stock.adobe.com

Die Arbeit des Regierungspräsidiums orientiert sich an den im Koalitionsvertrag festgelegten Zielen der Landesregierung und setzt damit die gesetzlichen Anforderungen um. So auch im Bereich der regenerativen Energieformen, zu denen auch die Tiefengeothermie gehört.

Im Folgenden werden Fragen rund um die Tiefengeothermie und zur Rolle des Regierungspräsidiums Freiburg als Genehmigungsbehörde beantwortet:

Das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg ist als Bergbehörde zuständig für die Genehmigung und Überwachung von Vorhaben zur Gewinnung von Tiefer Geothermie (Erdwärme) in ganz Baden-Württemberg. Die hierfür erforderlichen Bohrungen dringen meistens mehrere Kilometer tief in den Untergrund ein. In allen Verfahrensschritten sorgen das Landesamt und die beteiligten Fachbehörden für die sichere Ausführung der Vorhaben und für den Schutz der Umwelt und der Bevölkerung.

Stand der Meldung: 17.05.2023