Im Hinblick auf potenzielle Gefährdungen berät die Landesingenieurgeologie hierzu die Landesbehörden. Im Rahmen der Katastrophenabwehr von Schadensfällen (Gefahr im Verzug) kann jeder Bürger und jede Bürgerin ingenieurgeologische Beratung (Notfallberatung) in Anspruch nehmen.
Die ingenieurgeologische Beratung hinsichtlich der Verkehrswegesicherung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb Baden-Württembergs ist einer der Beratungsschwerpunkte. Das LGRB arbeitet eng mit anderen Behörden, wie beispielsweise den Straßenbaubehörden der vier Regierungspräsidien sowie den Landratsämtern, zusammen und berät diese bei der Gefahrenbewertung, Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Hierbei wird sichergestellt, dass z. B. die Verkehrsteilnehmenden durch geeignete Maßnahmen, wie Hang- und Felssicherungen, Stützbauwerke oder Drainagen etc. vor Geogefahren bewahrt werden.