Geogefahren

Steinschläge, Felsstürze, Rutschungen, murgangähnliche Ereignisse, Erdfälle – diese und weitere geogene Prozesse können in Baden-Württemberg zur unmittelbaren Gefahr für Mensch und Infra­struktur werden. Das LGRB verfügt über jahrzehntelange Erfahrungen, die Ursache und Dynamik dieser Prozesse zu verstehen, die Risiken fallspezifisch zu bewerten und sichere Lösungen zu erarbeiten. Für Planungszwecke gibt die vom LGRB erarbeitete Ingenieurgeologische Gefahren­hinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) einen ersten Überblick über die geogenen Natur­gefahren.

Blick hangabwärts mit Ansicht eines kleinen, rauschenden Bachs. An beiden Uferseiten sind Schlamm, Steine und Baumstämme angehäuft. Angrenzend zum Bach befindet sich ein mit Schlamm verschmutztes Wohngebäude. LGRB

Im Hinblick auf potenzielle Gefährdungen berät die Landesingenieurgeologie hierzu die Landesbehörden. Im Rahmen der Katastrophenabwehr von Schadensfällen (Gefahr im Verzug) kann jeder Bürger und jede Bürgerin ingenieurgeologische Beratung (Notfallberatung) in Anspruch nehmen.

Die ingenieurgeologische Beratung hinsichtlich der Verkehrswegesicherung der Bundes- und Landesstraßen innerhalb Baden-Württembergs ist einer der Beratungsschwerpunkte. Das LGRB arbeitet eng mit anderen Behörden, wie beispielsweise den Straßenbaubehörden der vier Regierungspräsidien sowie den Landratsämtern, zusammen und berät diese bei der Gefahrenbewertung, Planung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen. Hierbei wird sichergestellt, dass z. B. die Verkehrs­teilnehmenden durch geeignete Maßnahmen, wie Hang- und Fels­sicherungen, Stützbauwerke oder Drainagen etc. vor Geogefahren bewahrt werden.

Ansicht eines PKW-großen Blocks, der mittig auf einer Landesstraße liegt. Vor dem Block steht eine eine Warnbarke. LGRB
Felssturz vom 03.05.2020 an der L149 bei Präg, Lkr. Lörrach
Talwärtiger Blick auf einen Steinschlagschutzzaun mit zahlreichen Stützen, Drahtseilen und Zaungeflecht. Im Hintergrund des im Hangelände stehenden Zauns ist die darunterliegende Landestraße sichtbar. LGRB
Schutzzaun entlang der L126 bei St. Wilhelm, Lkr. Breisgau-Hochschwarzwald
Ansicht von zwei Höhenarbeitern, die sich über eine steile, zerklüftete Felswand abseilen. Zur Sicherung verwenden sie zwei Seile sowie weitere technische Abseilgeräte. Zusätzlich haben sie Tablets umgehängt, mit deren Hilfe Notizen zur Gefährdungsermittlung erfasst werden. LGRB
Höhenarbeiten zur Untersuchung der Sturzgefährdung entlang der L1200 (Neidlinger Steige), Lkr. Esslingen

Im Zuge der Geländearbeiten werden u. a. mit mobilen GIS-Geräten die örtlichen Verhältnisse dokumentiert und bewertet. In schwierigem/absturz­gefährdetem Gelände, wie z. B. an steilen Felswänden, steht auch speziell für Höhenarbeiten ausgebildetes Personal zur Verfügung und kann eigenständig unter Verwendung von Seilzugangs- und Positionierungs­techniken (SZP) Gefährdungsbeurteilungen durchführen. Zur detaillierten Abschätzung der Gefährdungssituation und Dimen­sio­nierungen von Schutz­maßnahmen werden entsprechende Fach­programme (z. B. zur numerischen Sturz­modellierung, Böschungsbruch­berechnung etc.) eingesetzt.

Das LGRB kann für Sofortberatungen bei Schadensfällen von jedem Bürger und jeder Bürgerin hinzugezogen werden. In der Regel finden diese Notfallberatungen für die Einsatzleitungen und Entscheidungsträger vor Ort statt (z. B. Ortspolizei). Durch eine schnelle Bewertung der betroffenen Bereiche können unmittelbar risikomindernde Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erarbeitet und von den Entscheidungsträgern eingeleitet/veranlasst werden. Hierfür stehen u. a. Multikopter (Drohnen) für Luftaufnahmen zur Verfügung, um sich auch in aktuell nicht zugänglichen Bereichen (unbekannte, potenziell lebensgefährliche Gefährdungslage) einen Überblick verschaffen zu können. 

Ansicht eines Erdfalls im Hof eines Kindergartens. Unmittelbar angrenzend zu dem steilen, runden Loch in der Wiese bzw. des gepflasterten Hofs befindet sich ein Kinderspielplatz mit Rutsche. LGRB
Erdfall in Stuttgart-Bad Cannstadt vom Mai 2000
Ansicht einer ausgedehnten Rutschung. Im Vordergrund ist das durchnässte, breiig, schlammige Rutschmaterial zu sehen. Darin befinden sich einige umgestürzte Bäume und zahlreiche Grasfetzen. Im Hintergrund sind die steile Abrisskante der Rutschung und ein unmittelbar daran anschließendes Wohngebäude sichtbar. LGRB
Rutschung vom 04.02.2021 bei Wangen-Primisweiler, Lkr. Ravensburg

Informationen zu den Geogefahren des Landes können Sie der vom Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) herausgegebenen Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) entnehmen. Als Grundlagen zur Erstellung der Gefahrenhinweiskarte dienen u. a. die vorhandenen geologischen Kartenwerke, der geologische Basisdatensatz der integrierten Geowissenschaftlichen Landesaufnahme (GeoLa) sowie Daten des hochauflösenden Digitalen Geländemodells (DGM). 

Die IGHK50 dient einer ersten Gefährdungseinschätzung von Geogefahren. Sie ist nicht parzellenscharf und kann weder eine objektbezogene geotechnische Baugrunduntersuchung noch eine Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro ersetzen. 

Die Meidung bekannter Gefahrenbereiche ist die nachhaltigste Strategie zum Schutz von Personen oder Sachwerten. Ob ein Standort potenziell von Geogefahren betroffen ist, können Sie der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50) entnehmen. Sie ist nicht parzellenscharf und kann weder eine objektbezogene geotechnische (Baugrund-) Untersuchung noch eine Gründungsberatung durch ein privates Ingenieurbüro ersetzen.

Sofern ein Standort potenziell von Geogefahren betroffen ist, empfiehlt das LGRB den Grundeigentümern zur Eigenvorsorge die Beratung durch ein privates, mit der regionalen Geologie sowie der jeweiligen Thematik vertrautes Ingenieurbüro. Eine Auflistung entsprechender Ingenieurbüros geben die Branchenverzeichnisse oder die jeweilige Industrie- und Handelskammer (IHK).

Bei konkreten Hinweisen auf drohende Gefahren bringen Sie sich selbst und andere Personen in Sicherheit und wählen Sie den Notruf 112. Ihre zuständige Rettungsleitstelle wird alle erforderlichen Sofortmaßnahmen einleiten und ggf. das LGRB zur Fachberatung hinzuziehen. 

Das LGRB bittet um Meldungen zu neu aufgetretenen Geogefahren (insbesondere zu Erdfällen und Rutschungen) an abteilung9@rpf.bwl.de für eine möglichst vollständige Erfassung von Ereignissen in der Ingenieurgeologischen Gefahrenhinweiskarte von Baden-Württemberg (IGHK50). Benötigte Angaben zum eingetretenen Ereignis sind dessen möglichst genaue Lage (z. B. Ost-/Nordwert oder Markierung in einer Karte), Größenangaben des Ereignisses (bei einer Rutschung: Länge und Breite der Rutschung, ggf. geschätztes Volumen der Rutschmasse oder deren Mächtigkeit; bei einem Erdfall: Durchmesser und Tiefe des Erdfalls), Angaben zum Entstehungsalter sowie möglichst aussagekräftige Fotos. Sofern die Angaben nicht gefahrlos erfasst werden können, erheben Sie die Kennwerte bitte nicht und bringen Sie sich bitte nicht in Gefahr.