Abgrenzung von Wasserschutzgebieten

Trinkwasser wird in Baden-Württemberg zu rund 75 % aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Um eine gleich­­bleibend hohe Qualität und Menge des geförderten Wassers gewährleisten zu können, werden öffentliche Wasser­fassungen und ihre Einzugs­gebiete geschützt. Im Auftrag der Wasser­wirtschaft nimmt das LGRB die hydrogeologische Abgrenzung von Wasser­schutz­gebieten auf Basis anerkannter Regeln und Kriterien vor.

Schild mit Aufschrift "Wasserschutzgebiet". Im Hintergrund Wiesen- und Ackerflächen sowie bewaldete Hänge des Schwarzwalds. LGRB (B. Schmücking)

Das LGRB legt hierzu den hydrogeologischen Unter­suchungs­rahmen für die Abgrenzung von Wasser­schutz­gebieten fest. Dieser umfasst neben der Aus­wertung bereits vorhandener Daten die Durchführung von hydro­geologischen Feld­unter­suchungen wie zum Beispiel von Pump- oder Markierungs­versuchen. Das Unter­suchungs­programm wird durch den jeweiligen Wasser­versorger in Auftrag gegeben. Ziel ist die Entwicklung eines hydro­geo­logischen Modells, welches später die Abgrenzung und Zonierung eines Wasser­schutz­gebietes durch das LGRB erlaubt.

Die Schutzzonen eines Wasserschutzgebiets

(Quelle: *DVGW, 2021)

Die Zone I (Fassungsbereich) dient dem Schutz der Trink­wasser­fassung und deren unmittelbaren Umgebung vor jeglichen Ver­un­reinigungen und Beeinträchtigungen. 

Die Zone II (Engere Schutzzone) bietet Schutz vor Ver­unreini­gungen durch pathogene Mikro­organismen (bspw. Bakterien, Viren) und vor Beeinträchtigungen, die bei geringer Fließdauer und -strecke für die Trinkwasser­fassung gefährlich sind. Im Allgemeinen erstreckt sie sich bis zu einer Linie, von der aus das genutzte Grund­wasser eine Fließzeit von mindestens 50 Tagen bis zur Fassung benötigt („50-Tage-Linie“).

Schema einer Wasserschutzgebietszonierung mit roter Zone 1, gelber Zone 2, dunkelgrüner Zone 3 A und hellgrüner Zone 3 B LGRB
Beispiel eines Wasserschutzgebiets mit den Schutzzonen I, II sowie IIIA und IIIB (Erläuterung siehe Text)
schematischer Längsschnitt zeigt den Verlauf der Landoberfläche und des Grundwasserspiegels in den Zonen eines Wasserschutzgebiets LGRB
Gliederung eines Wasserschutzgebiets im hydrogeologischen Längsschnitt.

Die Zone III (Weitere Schutzzone) dient dem Schutz vor weit­reichenden Verunreinigungen und Beeinträch­tigungen, d. h. insbesondere vor nicht oder nur schwer abbaubaren Stoffen. Sie umschließt i. d. R. das gesamte unterirdische Einzugs­gebiet einer Trinkwasser­­fassung. Liegen geeignete hydrogeologische Untergrund­­verhältnisse im Einzugsgebiet vor, kann die Zone III weiter untergliedert werden (siehe Abbildung).

*DVGW: Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V.