Tagebau

In Baden-Württemberg werden 16 verschiedene Bodenschätze gewonnen, mit einem Gesamt­volumen von über 4 Mio. Tonen pro Jahr. Insgesamt gibt es in Baden-Württemberg ca. 140 Tagebaubetriebe, die unter Bergrecht fallen. Dabei bilden der Abbau von Quarz/Quarzit mit ca. 60 und der Tonabbau mit ca. 65 Betrieben die stärksten Gruppen.

Baggersee LGRB

Zuständigkeiten für Tagebaue

Die Zuständigkeit des LGRB ergibt sich aus dem Bundesberggesetz/­BBergG (§ ­2 Abs.­ 1 i. V. m. § ­3 Abs. ­1). Dabei sind die unter Bergrecht stehenden Bodenschätze abschließend aufgelistet.

Eine Besonderheit bilden dabei die Bodenschätze Quarz und Quarzit sowie Ton.

Quarz/Quarzit, im landläufigen Sinn als "Quarzsand" bezeichnet, fällt nur unter die Zuständigkeit des Bergrechts, wenn er zur Erzeugung von feuerfesten Erzeugnissen oder Ferrosilizium geeignet ist. Dabei ist die tatsächliche Verwendung des Quarzsandes nicht von Bedeutung, sondern lediglich dessen Eignung. Diese wird über den Schmelzpunkt des Materials ermittelt. Einen wichtigen Anhaltspunkt bietet außerdem der Quarzgehalt des Sandes, der in der Regel bei "geeigneten" Quarzsanden über 90 – 95 % liegt.

Eine ähnliche Unterteilung findet sich auch beim Bodenschatz Ton. Hier ist das Bergrecht anzuwenden, wenn der Ton "zur Herstellung von feuer­festen, säurefesten oder nicht als Ziegeleierzeugnissen anzu­sehenden keramischen Erzeugnissen oder zur Herstellung von Aluminium" geeignet ist. Als Kriterium für die Feuerfest-Eigenschaften des Tons gilt der Schmelzpunkt von 1 580 °C.

Tagebau LGRB
Tagebau