Endlagersuche

Der Bundestag hat 2017 ein Gesetz zur Suche und Auswahl eines Standorts für ein Endlager für hoch­radioaktive Abfälle (Standortauswahlgesetz – StandAG) beschlossen. Mit der Endlager­suche sind die Bundes­gesellschaft für End­lagerung (BGE) als Vorhabens­­trägerin und das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) als Aufsichts­behörde beauftragt.

Ein Kartenausschnitt mit vielen unterschiedlich eingefärben Layern und blauen Punkten LGRB

Der Prozess der Endlagersuche erfordert Kenntnisse der lokalen Verhältnisse im Untergrund. Die Geologischen Dienste der Bundes­länder stellen hierfür Daten über den geologischen Unter­grund bereit und beraten andere Landes­­behörden in geologischen Fragen zum Vollzug der Siche­rungs­bestimmungen des StandAG

Das LGRB verfügt über umfassendes Expertenwissen zur regionalen Geologie. Die vorgehaltenen Datenbestände über den geologischen Untergrund des Landesgebiets umfassen z. B. Karten, Daten aus Bohrungen, geophysikalische Messungen und 3D-Modelle. Das LGRB unterstützt die Bundesgesellschaft für Endlagerung durch Bereitstellung der erforderlichen Informationen und koordiniert Datenanfragen der BGE für das Umweltressort. Darüber hinaus nimmt es regelmäßig an Expertengremien der BGE und an öffentlichen Veranstaltungen des BASE und des Nationalen Begleitgremiums teil.

In geologischen Fragen der Endlagersuche berät das LGRB die Landesregierung und andere Behörden des Landes und nimmt im Auftrag der Landesregierung zu Arbeitspapieren und Zwischenberichten der BGE Stellung. Beispiele sind Stellungnahmen zum Zwischenbericht Teilgebiete der BGE vom 14.06.2021 (Stellungnahme Teilgebiete, Zusammenfassung) und zur Methodenentwicklung zur Eingrenzung der Teilgebiete auf Standortregionen vom 15.06.2022 (Stellungnahme Methodenentwicklung).

Das Standortauswahlgesetz sieht in § 21 die Sicherung von Gebieten mit potenziellen Endlagerstandorten vor. In einem ersten Schritt hat die BGE im Jahr 2020 solche Teilgebiete identifiziert, die im weiteren Verfahren weiter eingegrenzt werden sollen. Bohrungen und andere Bauvorhaben mit mehr als 100 Meter Endteufe dürfen in diesen Regionen von den zuständigen Behörden nur im Ein­vernehmen mit der BASE genehmigt werden. Das LGRB unterstützt hierbei die jeweiligen Genehmigungs­behörden, indem es zu den betroffenen angezeigten Bohrvorhaben eine standort­bezogene Prüfung vornimmt und eine fachliche Stellung­nahme erstellt.

Es wird eine Karte von Baden-Württemberg dargestellt die in Bereichen unterschiedlich eingefärbt ist. Diese Einfärbung stellt die unterschiedlichen Wirtsgesteinstypen dar. Weiterhin werden größere Städte mit einem roten Punkt markiert, blaue Punkte zeigen auf der Karte die 2017-2023 angezeigten Bohrungen größer als 100 m Teufe. LGRB
Die von der BGE ausgewiesenen Teilgebiete für Baden-Württemberg. Auf der Karte sind die unterschiedlichen Gesteinstypen farblich hervorgehoben.