Altlasten
Zu den Altlasten gehören nach Bundesbodenschutzgesetz Altablagerungen und Altstandorte. Erstere bezeichnen stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind. Letztere sind Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist. Ziel der Altlastenbearbeitung ist die Identifizierung und Bewertung von Altlasten sowie bei Bedarf eine Gefahrenabwehr.
Die Altlastenbewertung wird in Baden-Württemberg von einer interdisziplinär zusammengesetzten Bewertungskommission vorgenommen. Der Bewertungskommission gehören als ständige Mitglieder folgende fachlich berührten Behörden an: