Um als Mineralwasser, Tafelwasser oder Quellwasser bezeichnet werden zu können, muss ein Wasser spezielle Bedingungen erfüllen (siehe Info-Box). Die Regelungen für staatlich anerkannte Heilquellen sind in den "Begriffsbestimmungen – Qualitätsstandards für die Prädikatisierung von Kurorten, Erholungsorten und Heilbrunnen" des Deutschen Heilbäderverbands e. V. enthalten.
Der weit verbreitete Begriff des „Thermalwassers“ beschreibt als physikalische Eigenschaft eine Temperatur des Grundwassers von mindestens 20 °C. Als Mineralwässer werden häufig auch solche Grundwässer bezeichnet, die einen Gehalt an gelösten Mineralien von mehr als 1000 mg/l haben. Solen müssen nach den Begriffsbestimmungen mindestens 5500 mg/l Natrium- und 8500 mg/l Chloridionen enthalten; Säuerlinge müssen für Trinkzwecke 1000 mg/l, für Badezwecke 500 mg/l freies gelöstes Kohlendioxid enthalten.