Was macht das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau im Tunnelbau?
Das LGRB ist zuständig für die Aufsicht über die gewerbe- und arbeitsschutzrechtlichen, sprengstoffrechtlichen sowie immissionsschutzrechtlichen Vorschriften bei der Herstellung, wesentlichen Erweiterung und wesentlichen Veränderung von unterirdischen Hohlräumen. Dazu gehören überwiegend Straßen- und Eisenbahntunnel, aber auch Kavernen, Stollen und Rohrvortriebe, soweit sie in nicht offener Bauweise errichtet werden.