Anzeige von Bohrungen und anderen geologischen Untersuchungen im LGRBanzeigeportal
Mit dem Geologiedatengesetz besteht seit Mitte 2020 eine umfassende Rechtsgrundlage zur Anzeige und Übermittlung geologischer Untersuchungen. Betroffen sind alle geologischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche und des geologischen Untergrunds, einschließlich des Bodens und Grundwassers, z. B. mithilfe von Bohrungen, Schürfen, geophysikalischen Messungen oder der Fernerkundung. Auch Bewertungen in fachlichen Studien und Gutachten oder in Form von räumlichen Modellen des geologischen Untergrunds gelten als "geologische Untersuchung". Bitte nutzen Sie für die Anzeige ihrer Untersuchungen unser LGRBanzeigeportal. Umfangreiche Informationen finden Sie in den FAQ-Seiten und in den Merkblättern auf den dortigen Internet-Seiten.