Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentliche Belange (TöB) erfolgt die hydrogeologische Beratung auf Grundlage von im Amt vorhandenen Informationen, beschränkt sich dabei jedoch im Regelfall auf allgemeine Grundsätze und gibt Auskunft inwieweit aktuelle Bearbeitungen der Landeshydrogeologie betroffen sind. Die Bearbeitungstiefe unterscheidet sich von einer hydrogeologischen Stellungnahme oder einem Gutachten.