In Radonvorsorgegebieten gelten besondere Vorschriften zum Schutz vor Radon. Dies betrifft beispielsweise zusätzliche Maßnahmen beim Neubau von Gebäuden. Ebenfalls gibt es eine Messpflicht an Arbeitsplätzen, die sich in Keller- oder Erdgeschossräumen befinden. Diese und viele weitere Informationen können auf der Homepage der Radonberatungsstelle des Landes Baden-Württemberg bei der LUBW nachgelesen werden.
Die Ausweisung der Radonvorsorgegebiete durch das Umweltministerium 2021 beruhte auf drei Kriterien: Das erste Kriterium stellte eine Prognosekarte des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) dar. Da Radon im Boden und in Gesteinen letztendlich aus natürlich vorkommendem Uran entsteht, wurde eine Geochemische Karte von Baden-Württemberg für Uran als zweites Kriterium herangezogen. Das dritte Kriterium stellte eine Mindestgröße für die auszuweisenden Gebiete dar.
Das Modell, welches zur Erstellung der Prognosekarte des BfS genutzt wurde, erlaubt in einem Maßstab von 10 Kilometer mal 10 Kilometer Vorhersagen, wie häufig Gebäude mit erhöhten Radonwerten vorkommen. Dabei können regionale geologische Unterschiede und Besonderheiten nur in geringem Maße berücksichtigt werden.