Etwa 700 000 Besucherinnen und Besucher kommen Jahr für Jahr in die 19 zugelassenen Besucherbergwerke und 18 Besucherhöhlen im Land.
Zuständigkeiten für Besucherbergwerke und Besucherhöhlen
Das LGRB überprüft auf Grundlage des Bergrechts und zur Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie der Beschäftigten regelmäßig die Einrichtungen.