In Baden-Württemberg wurde mit der im Landesbodenschutzgesetz verankerten bodenkundlichen Landesaufnahme im Jahre 1986 begonnen. Als Ergebnis stehen heute eine landesweite Bodenkarte im Maßstab 1 : 50 000 (BK50) und daraus abgeleitete thematische Karten als Planungsgrundlagen zur Verfügung.
Die bodenkundlichen Kennwerte, wie beispielsweise zum Bodenwasserhaushalt, werden aus den bei der Kartierung erfassten Bodeneigenschaften wie Bodenart, Lagerungsdichte oder Humus- und Kalkgehalt auf Basis fachlicher Grundlagen/Regelwerke wie z. B. der Bodenkundlichen Kartieranleitung abgeleitet. Einen besonderen Stellenwert hat dabei die Bewertung der im Bodenschutzgesetz genannten Bodenfunktionen, die im Umgang mit dem Schutzgut Boden von zentraler Bedeutung sind.
Die Ergebnisse ermöglichen die Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen z. B. in der Landschafts-, Regional- und Bauleitplanung, beim Verkehrswegebau oder bei der Erstellung von Gebietskulissen in den Bereichen Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft.