Untertagedeponien

Die untertägige Deponierung in vom Bergbau geschaffenen Hohlräumen bietet die Gewähr, dass mit Schadstoffen belastete Abfälle sicher von der Biosphäre abgeschlossen werden können. 

Steinsalzbergwerk Kochendorf LGRB

Zuständigkeiten für Untertagedeponien und Versatzbergwerke

Die Genehmigungs­­verfahren und die Überwachung werden vom LGRB auf der Grundlage des Abfallrechts durchgeführt.

Untertagedeponien bieten die Chance, sogenannte gefährliche Abfälle langfristig sicher zu entsorgen. Die Deponierung im eigenen Bundesland vermeidet den Transport der Abfälle über Straße oder Schiene in möglicherweise weit entfernte Deponien in anderen Bundesländern.    
Die Anforderungen für eine Untertagedeponie richtet sich nach den Vorschriften des Abfallrechts, insbesondere des Kreislauf­wirtschafts­gesetzes (KrWG) und der Deponie­verordnung (DepV) für Deponien der Klasse IV.


Alle in einer Untertage­deponie zu entsorgenden Abfälle werden vorab aufwändig u. a. nach umweltrechtlichen, gebirgs­mechanischen und arbeits­sicherheit­lichen Eignungs­kriterien geprüft.   
 

Steinsalzbergwerk Heilbronn LGRB
Steinsalzbergwerk Heilbronn