Untertagedeponien bieten die Chance, sogenannte gefährliche Abfälle langfristig sicher zu entsorgen. Die Deponierung im eigenen Bundesland vermeidet den Transport der Abfälle über Straße oder Schiene in möglicherweise weit entfernte Deponien in anderen Bundesländern.
Die Anforderungen für eine Untertagedeponie richtet sich nach den Vorschriften des Abfallrechts, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der Deponieverordnung (DepV) für Deponien der Klasse IV.
Alle in einer Untertagedeponie zu entsorgenden Abfälle werden vorab aufwändig u. a. nach umweltrechtlichen, gebirgsmechanischen und arbeitssicherheitlichen Eignungskriterien geprüft.