Bergbau

Der Bergbau und alle mit dem Bergwerksbetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Bergbehörden im Land sind das Ministerium für Umwelt Klima und Energiewirtschaft in Stuttgart sowie das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) im Regierungspräsidium Freiburg.

Radlader unter Tage LGRB

Die Zuständigkeit der Bergbehörden umfasst den Bereich von der gewerb­lichen oder wissen­schaft­lichen Aufsuchung von Boden­schätzen über die Gewinnung und Aufbereitung bis zur Beendigung der Abschluss­arbeiten.

Hauptaufgabe ist die vorbeugende Betriebsüberwachung.

Landesbergdirektion: Servicebehörde für Bürgerinnnen und Bürger sowie für Unternehmen

Beratung, Prüfung, Entscheidung und Überwachung aller bergbau­rechtlichen Abläufe für die komplette Betriebs­führung: von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung des Bodenschatzes bis zur Wieder­­nutz­bar­­machung der vom Bergbau beanspruchten Flächen; Errichtung und Betrieb von Besucher­­bergwerken und Besucher­­höhlen,

Erteilung von Gestattungen und Über­wachung des Vollzugs nach Bergrecht, Arbeitsschutz­recht, Naturschutz­recht, Wasser­recht, Immissions­­schutz­­­recht, Abfallrecht, Sprengstoff­­recht, Chemi­kalien­­­recht, Eisenbahn­­­recht, Seilbahn­­recht, Gefahrgut-, Kernenergie- und Strahlen­schutz­­recht,

umfassende Überwachung der Arbeitssicherheit, der Gerätesicherheit und des Gesund­heits­schutzes,

Untersuchung von Unfällen und besonderen Ereignissen,

Ermittlung von Ordnungs­widrig­keiten und Straftaten als Sonder­polizei­behörde,

Beratung als „Einheitliche Stelle“ gem. § 57e BBergG. von Interessenten an tiefer Geothermie zur Erdwärme­­nutzung auf Antrag im Rahmen der Genehmigungs- bzw. Zulassungs­­verfahren.

Steinsalzbergwerk Heilbronn - Schacht Franken LGRB
Steinsalzbergwerk Heilbronn - Schacht Franken