Landesbergdirektion: Servicebehörde für Bürgerinnnen und Bürger sowie für Unternehmen
Beratung, Prüfung, Entscheidung und Überwachung aller bergbaurechtlichen Abläufe für die komplette Betriebsführung: von der Aufsuchung über die Gewinnung und Aufbereitung des Bodenschatzes bis zur Wiedernutzbarmachung der vom Bergbau beanspruchten Flächen; Errichtung und Betrieb von Besucherbergwerken und Besucherhöhlen,
Erteilung von Gestattungen und Überwachung des Vollzugs nach Bergrecht, Arbeitsschutzrecht, Naturschutzrecht, Wasserrecht, Immissionsschutzrecht, Abfallrecht, Sprengstoffrecht, Chemikalienrecht, Eisenbahnrecht, Seilbahnrecht, Gefahrgut-, Kernenergie- und Strahlenschutzrecht,
umfassende Überwachung der Arbeitssicherheit, der Gerätesicherheit und des Gesundheitsschutzes,
Untersuchung von Unfällen und besonderen Ereignissen,
Ermittlung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten als Sonderpolizeibehörde,
Beratung als „Einheitliche Stelle“ gem. § 57e BBergG. von Interessenten an tiefer Geothermie zur Erdwärmenutzung auf Antrag im Rahmen der Genehmigungs- bzw. Zulassungsverfahren.