An der gesperrten L 170 in der Wutachschlucht (Kreis Waldshut) sind Sofortmaßnahmen angelaufen. Wie das Regierungspräsidium Freiburg (RP) mitteilt, schreitet die Hangrutschung im Bereich der beschädigten Verbindungsstraße zwischen Bonndorf und Löffingen weiter voran. Um die Straße wieder befahrbar zu machen, müssen neben den Sofortmaßnahmen weitere Sanierungsarbeiten durchgeführt werden. Für letztere soll nun ein Konzept erarbeitet werden. Der Zeitplan bis zur Wiedereröffnung der Straße hängt davon ab, wie schnell es gelingt, die Rutschung zu verlangsamen und wie umfangreich die weiteren Sanierungsarbeiten ausfallen. Aus Sicherheitsgründen muss die L 170 aber auf jeden Fall über dieses Jahr hinaus gesperrt bleiben. Darüber hat das RP am Mittwoch die betroffenen Kommunen und Landratsämter in einer Videokonferenz informiert. Am Donnerstag fand ein Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Medien statt.
„Uns ist bewusst, wie wichtig die Straße für die Region ist. Deshalb wollen wir sie so schnell wie möglich wieder für den Verkehr freigeben. Bevor die Straßenbauarbeiten beginnen können, muss aber der Hang entwässert und damit die Rutschung stabilisiert werden“, erklärte Dieter Bollinger, Leiter des Straßenbaureferats Bad Säckingen des RP.
Die L 170 liegt im Bereich der Wutachschlucht innerhalb einer seit 10 000 bis 20 000 Jahren vorhandenen Großrutschung, die in den vergangenen Jahren immer wieder Straßenschäden verursachte. Nachdem der Hangrutsch zu Beginn des Jahres unerwartet schnell voranschritt, musste die Straße Anfang Februar kurzfristig gesperrt werden. Das am RP angesiedelte Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) wurde mit geologischen Untersuchungen beauftragt. „Erste Ergebnisse weisen darauf hin, dass ein Wasserlauf im Oberhang die Rutschung aktiviert hat. Wir gehen davon aus, dass die extremen Niederschlagsmengen der vergangenen Monate die Situation verschärft haben“, erklärte Ansgar Sage vom LGRB. Zur Entwässerung des Hangs hat das RP eine Firma beauftragt, die derzeit oberirdische Leitungen verlegt, in denen das bisher frei im Hang fließende Wasser gesammelt und bis an die Wutach geleitet wird.
Da sich die Risse in der Straße derzeit wöchentlich um einen Zentimeter verbreitern und bis zu einem Meter tief sind, sei das Befahren nicht möglich: „Das wäre viel zu gefährlich. Deshalb ist leider auch eine halbseitige Öffnung der Straße ausgeschlossen“, erklärte Dieter Bollinger. Er machte deutlich, dass der von Vertretern der Region geforderte Brückenbau über die Wutachschlucht keine realistische Alternative sei aufgrund des erheblichen Aufwands und der massiven Eingriffe in das Naturschutzgebiet und das Landschaftsbild, die dafür notwendig wären.
Um eine schnellstmögliche Wiedereröffnung der wichtigen Verbindungsstraße zu ermöglichen, treibt das RP parallel zu den geologischen Maßnahmen die Planung der Straßensanierung in unterschiedlichen Varianten voran. Zugleich läuft der Austausch mit den Naturschutzbehörden. Darüber hinaus hat das RP im Frühjahr entlang der L 170 insgesamt 160 Messpunkte zur Überwachung weiterer Schadstellen installiert, um auf dieser Grundlage während der Sperrung gegebenenfalls weitere Maßnahmen auf der Strecke zu ergreifen.
Gesperrt ist die L 170 zwischen der Abzweigung bei Bonndorf-Boll (K 6516) und der Kreisgrenze an der Schattenmühle. Die Umleitung erfolgt von Löffingen über die B 31 nach Titisee-Neustadt und Lenzkirch (L 156/ B 315) und umgekehrt. Weil die Sperrung der Straße von vielen Verkehrsteilnehmern missachtet wird, wird die Straßenmeisterei in diesen Tagen an der Schattenmühle Betongleitwände aufstellen, die man nicht umfahren kann. Die Schattenmühle ist von Löffingen aus weiterhin zu erreichen.
Betroffen von der Sperrung ist auch die Wanderbuslinie 7344. Die Haltestellen "Schattenmühle Wanderparkplatz", "Abzw. Schattenmühle", "Boll Oberhaldenplatz" werden nicht angefahren. Ebenfalls aufgrund von Rutschungen hat das Landratsamt Waldshut kürzlich die Kreisstraße 6516 zwischen Bonndorf-Boll und L 170 für den Schwerverkehr gesperrt.
Das RP kündigte an, die Gemeinden und die Öffentlichkeit zu informieren, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.
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(Stand: 11. April 2024)