Regierungspräsidium gibt Stellungnahme zur elsässischen Sonderabfalldeponie Stocamine ab

Regierungspräsidentin Schäfer: „Das Trinkwasser in Baden-Württemberg wird nach derzeitigem Kenntnisstand nicht gefährdet sein, dennoch muss zum allgemeinen Schutz von Mensch und Umwelt dringend gehandelt werden.“

Das Regierungspräsidium Freiburg (RP) setzt sich dafür ein, dass potenziell grund­wasser­gefährdende Stoffe aus der elsässischen Sonder­abfall­deponie Stocamine weitestgehend und schnellstmöglich geborgen werden. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die das RP in Abstimmung mit dem Umwelt­ministerium Baden-Württemberg im Rahmen der Öffent­lich­keits­beteiligung zur geplanten Versiegelung der Deponie in Wittelsheim bei Mulhouse abgegeben hat.

Zwar geht das RP nach derzeitigem Kenntnis­stand nicht von einer Gefährdung des Trinkwassers in Baden-Württemberg durch die Sonder­abfall­deponie aus. Jedoch könne eine langfristige Frei­setzung von Schad­stoffen durch eindringendes Grundwasser nicht vollständig ausgeschlossen werden.

„Bei der Prüfung des Konzepts zur Sicherung der Deponie Stocamine haben wir keine eklatanten methodischen Mängel festgestellt. Für unser Trinkwasser besteht keine Gefahr. Dennoch machen wir uns zum allgemeinen Schutz von Mensch und Umwelt dafür stark, dass die französische Seite alle Maßnahmen ergreift, um die gefährlichen Abfälle weitestgehend zu bergen, die Deponie effektiv zu sichern und das Grundwasser permanent zu überwachen“, so Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer. Die Stellungnahme des RP enthält entsprechende Empfehlungen an die franzö­sischen Behörden. Unter anderem wird empfohlen, das verwendete, am Rhein begrenzte Grund­wasser­modell mit einem grenz­über­schreitenden Großraum­modell abzugleichen. Das RP fordert auch seine Einbeziehung und Information im weiteren Planungs­prozess. Insbesondere bittet die Behörde darum, zur Zusammen­setzung des in der Deponie gelagerten Abfalls auf dem Laufenden gehalten zu werden.

Die Betreiberfirma Mines de Potasse d’Alsace (MDPA) hat bei der Präfektur Haut Rhin einen Antrag gestellt, um die Versiegelung von rund 40.000 Tonnen gefährlicher Abfälle in dem ehemaligen Kalibergwerk genehmigen zu lassen. Für die Stellungnahme von baden-württembergischer Seite haben die Experten des RP wesentliche Aspekte des dafür vorgesehenen Sicherungs­konzepts geprüft. Demnach entspricht das geplante Vorgehen grundsätzlich dem in Deutschland anzuwendenden Prinzip des vollständigen Einschlusses gefährlicher Abfällen in Salz­gestein. Die Deponie befindet sich in einem Steinsalz­paket innerhalb einer tertiären Kalisalz­formation 550 Meter unter der Erdoberfläche. Jedoch sei eine absolute, dauerhafte Dichtigkeit technisch nicht realisierbar, so das RP in seiner Stellungnahme. Über lange Zeit könnten flüssige Stoffe aus dem Ab­lagerungs­bereich die vorgesehenen Sicherungs­dämme durchdringen – allerdings in sehr geringem Umfang, der im weiteren Abstrom zunehmend verdünnt würde. Darüber hinaus gehen die Fachleute des RP nach derzeitigem Kenntnis­stand davon aus, dass der eventuell betroffene Grundwasser­fluss links­rheinisch verläuft. Deshalb sei von einer Gefährdung des Trinkwassers in Baden-Württemberg nicht auszugehen. Um diese Einschätzung weiter abzusichern, empfehlen die Fachleute den Abgleich des französischen Grund­wasser­modells mit einem grenz­über­schreitenden Großraum­modell.

Link auf die Stellungnahme des Regierungspräsidiums (deutsche Version)

(Stand: 10. Mai 2023)