Die im Regierungspräsidium Freiburg (RP) angesiedelte Landesbergdirektion hat die Aufsuchungserlaubnis der Vulcan Energie Ressourcen GmbH für Erdwärme, Sole und Lithium im Feld Ortenau II verlängert. Das Unternehmen mit Sitz in Karlsruhe darf damit exklusiv für weitere zweieinhalb Jahre die Erkundung und Erschließung dieser Bodenschätze in dem Feld, das sich zwischen den Städten Bühl, Appenweier und Kehl und der Gemeinde Rheinmünster erstreckt, fortsetzen. Die bisherige Erlaubnis wäre am 30. Juni ausgelaufen.
Wie das RP mitteilt, war eine von der Vulcan Energie geplante Erkundung des Untergrunds mit seismischen Untersuchungen im Juli 2021 ins Stocken geraten. Das von der Bergbehörde dafür eingeleitete Beteiligungsverfahren wurde auf Wunsch der Firma ruhend gestellt. Im Antrag auf Verlängerung der Aufsuchungserlaubnis erklärte Vulcan Energie, dass die geplante 3D-Seismik aufgrund von Akzeptanzproblemen von Seiten der Kommunen gestoppt wurde. Dieser Darstellung traten die Stadt Lichtenau sowie die Gemeinden Ottersweier und Rheinmünster in einer rechtsanwaltlichen Stellungnahme an das RP entgegen. Sie forderten, die Verlängerung abzulehnen. Vulcan Energie habe die Gemeinden und privaten Grundstückseigentümer nicht frühzeitig und ausreichend über ihre geplanten Aktivitäten informiert und das Aufsuchungsprogramm nicht ordnungsgemäß erfüllt.
„Wir nehmen die Kritik von Seiten der Kommunen sehr ernst“, so Axel Brasse, Leiter der Landesbergdirektion. „Deshalb haben wir Vulcan Energie im Rahmen der Verlängerung der Erlaubnis aufgefordert, seine Kommunikation zu verbessern.“ Es sei zwar richtig, dass Abweichungen vom ursprünglich geplanten Arbeitsprogramm vorlagen, so Brasse weiter: „Allerdings wurden diese gegenüber der Landesbergdirektion stets transparent kommuniziert.“ Trotz des Stopps der 3D-Seismik habe die Vulcan Energie die Aufsuchung zielgerichtet weiter betrieben und geeignete Ersatzmaßnahmen durchgeführt. Beispielsweise habe die Firma weitere 2D-Seismikdaten zur Geologie angekauft und von Fachleuten auswerten lassen. Darüber hinaus wies Brasse darauf hin, dass das Bundesberggesetz grundsätzlich vorsehe, eine befristete Erlaubnis auf Antrag zu verlängern. Dies habe das Bundesverwaltungsgericht in einem Urteil zugunsten des Regierungspräsidiums Freiburg im Jahr 2011 ausdrücklich bekräftigt.
Wie das RP mitteilt, hat auch die Stadt Bühl ihr Interesse an der Nutzung der Geothermie im Feld Ortenau II signalisiert und einen Antrag gestellt, um die bereits bestehende Bohrung in Bühl für eine tiefe Erdwärmesonde zu nutzen. Das RP begrüßt dieses Interesse ausdrücklich, stellt aber klar, dass die Aufsuchungserlaubnis für das Feld Ortenau II weiterhin ausschließlich bei Vulcan liegt. Im engen Austausch mit der Stadt Bühl werden jetzt Möglichkeiten geprüft, wie die Pläne der Stadt gegebenenfalls im Einverständnis mit dem Unternehmen realisiert werden könnten. Die Vulcan Energie habe diesbezüglich bereits Offenheit signalisiert.
Anlage: Karte des Erlaubnisfeldes „Ortenau II"/Quelle: LGRB
(Stand: 29. Juni 2023)