Mit den Vorgaben zur Freiraumstruktur werden in den Regionalplänen festgelegt:
- Regionale Grünzüge und Grünzäsuren,
- Gebiete für besonderen Freiraumschutz und besondere Nutzungen im Freiraum (Naturschutz, Landschaftspflege, Landwirtschaft und Forstwirtschaft),
- Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen und für den vorbeugenden Hochwasserschutz,
- Gebiete für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe und Gebiete zur Sicherung von Rohstoffvorkommen.