Raumplanung

Die Raum­planung in Baden-Württemberg erfolgt auf drei Ebenen: Land, Region und Kommune. Rechtliche Grundlage für die Raum­planung auf Landes- und Regions­ebene ist das Landes­planungs­gesetz (LplG) in der Fassung vom 10. Juli 2003 und der Landes­entwicklungs­plan (LEP) aus dem Jahr 2002, der derzeit fort­geschrieben wird. Für die kommunale Bau­leit­planung regeln das Bau­gesetz­buch (BauGB) und die Landes­­bau­ordnung für Baden-Württemberg (LBO) in der Fassung vom 5. März 2010 die Rahmen­bedingungen.

Eine Karte zeigt Freiburg und die Stadtteile sowie farblich markierte Bereiche der Raumplanung. LGRB

Die Fachberatung des LGRB erfolgt auf allen drei Ebenen, vorrangig jedoch bei

  • den Teil- und Gesamtfortschreibungen der Regional­pläne der zwölf Regionen durch die Regional­verbände,
  • Raumordnungs- (ROV) und Ziel­abweichungs­verfahren (ZAV) der Regierungs­prä­si­dien Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Tübingen in ihrer Funktion als höhere Raumord­nungs­­behörden,
  • der kommunalen Bauleitplanung: Flächen­­­nutzungs­pläne (FNP; vorbereitende Bauleit­­­planung) und Bebauungs­pläne (BP; verbindliche Bauleitplanung).

     

Die Raumplanung ist schematisch als Trapez aufgezeigt. In der untersten Zeile wird die Raumplanung von links nach rechts in die Bereiche Gesamtplanung, Lanschaftplanung und Fachplanung eingeteilt. Nach oben hin teilt sich das Trapez entsprechend der Gemeine-, Regional-, Landes- sowie Bundesebene auf. HHP.raumentwicklung, Rottenburg a.N. (https://hhp-raumentwicklung.de)
Die Raumplanung erstreckt sich über ein gestuftes System von Gemeinde- bis Bundesebene.

Zukünftig könnte die unter­irdische Raum­planung an Bedeutung gewinnen. Sie dient der Koordinierung von unter­­­schied­lichen Nutzungen des Unter­grunds wie Grund­wasser­­­nutzung, Rohstoff­abbau, Ablagerung von Abfällen, Speicherung von Erdgas, Gewinnung erneuer­­barer Energien (Geothermie), Speicherung von Energie­­trägern (Wärme, regenerativ erzeugtes Methan/regenerativ erzeugter Wasser­stoff, Druckluft) sowie Ab­lagerung von klima­­­schädlichen Gasen (CO2).